Unsere Unterstützung: Bereitstellung von Ressourcen für sozialliberale Anliegen

Bei der Vergabe von Fördergeldern orientieren wir uns an klaren Leitlinien.

Kriterien der Geldsprechung

1. Stiftungszweck

Wir fördern nur Anliegen, welche vom Zweck der Landesstiftung der Unabhängigen gedeckt sind. Was nicht vom Stiftungszweck abgedeckt ist, kann nicht von unserer Stiftung finanziell gefördert werden.

2. Landesring Tradition

Nach Stiftungszweck werden besonders gefördert, verbleibende Mandatspersonen des ehemaligen Landesrings der Unabhängigen. Deren Zahl nimmt Jahr für Jahr ab, jedoch bleibt der Kerngedanke des LdU, das sozialliberale Gedankengut mit ökologischem Verantwortungsbewusstsein, gefragt. Wir fördern darum neben ehemaligen LdU Mandatspersonen auch Personen, Organisationen und Projekte in der historischen Tradition des LdU.

3. Dokumentierte Gesuche

Wir prüfen jedes Gesuch auf Grund der eingereichten Unterlagen individuell. Gesuche sind in schriftlicher Form einzureichen. Sie sollen alles notwendige enthalten, damit sich die Mitglieder des Stiftungsrates ein kompetentes Bild des Anliegens machen können, Überflüssiges ist jedoch zu vermeiden. Es kann nicht erwartet werden, dass der Stiftungsrat von sich aus notwendige Informationen beschafft, damit ein Gesuch beurteilt werden kann.

Namentlich erwarten wir Angaben zu:

  • Ziele des zu unterstützenden Anliegens
  • Wer steht hinter dem Anliegen
  • Wirksamkeit und Effizienz des zu fördernden Vorhabens
  • Budget
  • Weitere angefragte Geldquellen und allenfalls bereits erhaltene Zusagen
  • Kontext zum Stiftungszweck unserer Landesstiftung der Unabhängigen
  • Besonderheiten des Anliegens

Entscheide des Stiftungsrates

Der Stiftungsrat hat ergänzend eine eigene, interne Checkliste für die Vergabe von Stiftungsbeiträgen um eine gleiche Behandlung aller Gesuche zu gewährleisten. Zusätzlich ist der Stiftungsrat auch daran gebunden, dass er dem Erhalt der Landesstiftung verpflichtet ist.